Technische FAQ BEG EM 7.0 — die wichtigsten Änderungen ab Juni 2026 im Überblick
Die KfW hat die „Technischen FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen' (TFAQ BEG EM) in der Version 7.0 veröffentlicht — Inkrafttreten am 01.06.2026. Sie löst die Vorgängerversion 6.1 (07/2024) ab. Wer ab Juni 2026 einen BEG-EM-Antrag stellt oder einen technischen Projektnachweis (TPN) bzw. (g)BnD vorbereitet, muss diese Fassung kennen — ältere Versionen verlieren ihre Gültigkeit für die Antragstellung.
Laut Versions-Tabelle wurden in 7.0 folgende Abschnitte geändert oder ergänzt:
• TFAQ 1.12 (neu) — Erfassung der Energieeffizienz und Möglichkeit der Befreiung von den Pflichtangaben
• TFAQ 7.04 (neu) — Berechnung des ETAs,c-Wertes aus dem SEER-Wert
• TFAQ 8.03 — Hydraulischer Abgleich: Gleichwertigkeit temperaturbasierter Verfahren mit Verfahren B definiert
• TFAQ 8.11 — Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzliche Erfüllungsoption über Speichervolumen der Brauchwasserwärmepumpe
• TFAQ 8.16 / 8.17 — Listung von Biomasseheizungen und Wärmepumpen im neuen „Wärmeerzeugerportal' des BAFA
• TFAQ 8.20 — Umbenannt und erweitert auf Wärmepumpenkaskaden + Booster-Wärmepumpen
• TFAQ 8.21 — Luft-Luft-Wärmepumpen detailliert nach Heizleistung gestaffelt (≤ 12 kW und > 12 kW), Anforderungen an Single-/Multi-Split + VRF
• TFAQ 8.38 (neu) — Schallschutz von Wärmepumpen durch Schallschutzhauben/-matten
• Diverse redaktionelle Anpassungen (BMWi → BMWE, „Fachunternehmer/-innen' → „Fachunternehmen')
Gestrichen wurde TFAQ 8.36 (alte Fassung zu „Grüner oder blauer Wasserstoff') — die Definition ist jetzt in der weiterhin bestehenden TFAQ 8.36 (neu nummeriert) konsolidiert.
Wärmepumpen — neue Differenzierung bei Luft-Luft-Geräten (Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion):
Bis 12 kW Heizleistung sind nur Single- und Multi-Split-Kombinationen förderfähig, die im Energielabel die Effizienzklasse A++ oder A+++ in der mittleren Klimazone nachweisen. Bei Multi-Split-Geräten zählen auch bereits vorhandene Innengeräte in die Gesamtkombination. Über 12 kW reicht ein Herstellerdatenblatt mit Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs,h ≥ 150 %. Bei VRF-Anlagen ist die Listung des Außengeräts ausreichend.
Hydraulischer Abgleich — temperaturbasierte Systeme jetzt klar geregelt:
Der Einbau temperaturbasierter Abgleichsysteme ist „grundsätzlich förderfähig' — ersetzt aber nicht die Verfahren-B-Anforderungen. Eine Gleichwertigkeit mit Verfahren B liegt erst dann vor, wenn die Anforderungen aus der neuen Checkliste „Anforderungen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Verfahren B in der BEG' eingehalten sind.
BAFA-Listung — Migration ins Wärmeerzeugerportal:
Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden künftig im Wärmeerzeugerportal des BAFA gelistet — die alte „Liste der förderfähigen Biomasseanlagen' wird abgelöst. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen muss das Außengerät gelistet sein; zusätzlich müssen die Kombinationsanforderungen aus TFAQ 8.21 eingehalten werden.
Klimageschwindigkeits-Bonus bei Biomasse — neue Alternative:
Die ergänzende Wärmepumpe bei einer Biomasse-Heizung kann ihre Pflicht zur Deckung des Sommer-Warmwasserbedarfs künftig auch dadurch erfüllen, dass die Brauchwasserwärmepumpe ein Speichervolumen von mindestens 140 l/WE (mindestens jedoch 200 l) bereitstellt — ohne den bisherigen rechnerischen Bedarfsnachweis nach DIN V 18599.
Wärmepumpen ETAs,c — Berechnung aus SEER (neue TFAQ 7.04):
Liegt nur der SEER-Wert eines Kälteerzeugers vor, kann der Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad nach einer expliziten Formel berechnet werden. Damit lassen sich auch Geräte ohne deklarierten ηs,c-Wert nachweisen.
Schallschutz (neue TFAQ 8.38):
Schallschutzhauben und -matten zur Einhaltung der Geräuschemissionsgrenzwerte sind nur förderfähig, wenn das Außengerät einschließlich der Schallschutzmaßnahme im Wärmeerzeugerportal gelistet ist.
Die Grundstruktur der TFAQ bleibt unverändert: 8 Hauptkapitel von „Allgemeine Grundlagen' bis „Anlagen zur Wärmeerzeugung'. Die zentralen Pflichten zu Mindestluftwechsel, Wärmebrückenkonzept, Luftdichtheitskonzept, hydraulischem Abgleich und 65-Prozent-Pflicht für Erneuerbare gelten weiter — Detail-Änderungen jeweils in den TFAQ-Abschnitten 2 bis 8.
Wichtig zu wissen: Die TFAQ gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung. Wer einen Antrag in 5/2026 stellt, arbeitet noch mit Version 6.1. Wer ab 1.6.2026 stellt, mit 7.0. Vorangegangene oder nachfolgende Versionen haben „keinerlei Gültigkeit für die jeweilige Antragstellung'.
Zu jedem der 8 Hauptkapitel haben wir eine eigene News-Zusammenfassung veröffentlicht — von Kapitel 1 (Allgemeine Grundlagen, neu: TFAQ 1.12) bis Kapitel 8 (Heizungstechnik, mit den meisten Änderungen). Die einzelnen Beiträge finden Sie unter den Tags „BEG EM' und „TFAQ'.
Die Mehrheit der Änderungen in 7.0 betrifft die Heizungstechnik (Kapitel 8) und konkretisiert dort die Anforderungen an Wärmepumpen, Biomasseheizungen und den hydraulischen Abgleich. Wer ab Juni 2026 plant, sollte hier zuerst nachlesen.
— Kurzfazit der Redaktion
Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), KfW-Bestellnummer 600 000 4864. Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und KfW. Inkrafttreten: 01.06.2026.