Brandschutznachweis nach Landesbauordnung
Bauaufsichtlich geforderter Nachweis für Wohn- und Sonderbauten — koordiniert mit Wärmeschutz und Statik
Leistungen im Überblick
Brandschutznachweis für Wohngebäude
Nachweis der Feuerwiderstandsklassen für tragende Bauteile (F30, F60, F90), Brandwände, Treppenraum-Wände und Trennwände zwischen Nutzungseinheiten. Geprüft werden außerdem Fluchtwege, Rauchabzugsregelungen und der zweite Rettungsweg. Der Nachweis erfolgt nach BauO NRW § 30 ff. und mit Bezug auf die Bauteile aus dem Wärmeschutznachweis.
Brandschutzkonzept für Sonderbauten
Für Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 BauO NRW (Pflegeheime, Versammlungsstätten, Großgaragen, Hochhäuser, Schulen) ist ein vollständiges Brandschutzkonzept nach VV TB notwendig. Es umfasst Personenschutz, Sachschutz, Schutz der Umwelt und Löschwasserversorgung. Bei Bedarf werden Abweichungen nach § 69 BauO NRW begründet.
Brandschutz im Bestand und bei Sanierung
Bei Sanierungen und insbesondere bei Nutzungsänderungen muss der Brandschutz auf den Stand der aktuellen LBO gebracht werden. Wir prüfen den Bestand, schlagen Ertüchtigungsmaßnahmen vor und dokumentieren Abweichungen mit gleichwertigen Lösungen — wichtig insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Inhalte des Brandschutznachweises
- Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 3 BauO NRW (1–5 + Sonderbauten)
- Feuerwiderstandsanforderungen tragender Bauteile (Wände, Decken, Stützen)
- Brandwand-Anordnung bei Reihenhäusern und Doppelhäusern
- Rettungswege: erster und zweiter Rettungsweg, max. Länge, Fluchtweg-Breite
- Brandabschnitte bei größeren Gebäuden (max. 40 m Länge, 1.600 m² Fläche)
- Treppenraum: notwendige Treppen, Rauchabzug, F30-/F90-Wände
- Bauteilqualitäten nach DIN 4102-2 / DIN EN 13501-1 (z.B. EI 30, EI 60)
- Baustoffklassen (A1, A2, B1, B2) für Innen- und Außenbauteile
- Anforderungen an Türen (T30-RS, T60, T90 als Brandschutztüren)
- Anlagentechnik: Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen, Sprinklerung (bei Sonderbauten)
Schnittstelle zum Wärmeschutznachweis
Brandschutz und Wärmeschutz sind eng verzahnt: Die Wahl der Dämmstoffe (Mineralwolle vs. EPS), die Brandriegel in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), die Trennfugenausbildung bei Holzbau und der Übergang zwischen Brandabschnitten beeinflussen sich gegenseitig. Eine koordinierte Erstellung beider Nachweise spart Zeit und vermeidet Widersprüche im Bauantrag — wir erstellen beide Nachweise aus einer Hand.
Besonderheiten beim Holzbau
Bei Wohngebäuden in Holzbauweise (Gebäudeklasse 4 und 5) gelten besondere Anforderungen nach M-HFHHolzR und DIN EN 1995-1-2 (Eurocode 5). Die Tragelemente müssen entweder durch Bekleidung (Gipskarton, Brandschutzplatten) oder durch rechnerischen Querschnittsabbrand nachgewiesen werden. Die zunehmende Beliebtheit von Holzbau in der KfW-Förderung (LCA-Bewertung) macht diese Nachweise immer relevanter.
Häufige Fragen
Wer darf einen Brandschutznachweis erstellen?
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 darf jeder Bauvorlageberechtigte (Architekt, Bauingenieur) den Nachweis erstellen. Für Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten ist ein Sachverständiger für Brandschutz (staatlich anerkannt) oder ein Prüfingenieur erforderlich. Wir erstellen Nachweise bis Gebäudeklasse 3 selbst — bei höheren Klassen arbeiten wir mit qualifizierten Brandschutzplanern zusammen.
Was kostet ein Brandschutznachweis?
Für ein Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1) liegen die Kosten typisch bei 400–800 €. Für Mehrfamilienhäuser (Gebäudeklasse 3) bei 800–1.800 €. Komplette Brandschutzkonzepte für Sonderbauten beginnen bei 2.500 €. Im Rahmen von KfW-Förderprojekten ist die Erstellung als Bauplanungsleistung nicht direkt förderfähig, aber Teil der HOAI-Honorarrechnung.
Wie lange ist ein Brandschutznachweis gültig?
Der Brandschutznachweis ist Teil der genehmigten Bauvorlagen und damit zeitlich nicht begrenzt — solange das Gebäude unverändert bleibt. Bei Nutzungsänderungen, Anbauten oder größeren Umbauten muss er aktualisiert werden.
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