Statik & Tragwerksplanung für Bauanträge
Standsicherheitsnachweise nach Eurocode in Kooperation mit qualifizierten Tragwerksplanern
Leistungen im Überblick
Statische Berechnung für Wohngebäude
Vollständige Standsicherheitsnachweise für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und kleinere Sonderbauten nach den aktuellen Eurocodes:
- Eurocode 0/1: Einwirkungen (Lasten, Sicherheitskonzept)
- Eurocode 2: Stahlbetonbau (Bemessung von Decken, Stützen, Wänden)
- Eurocode 3: Stahlbau (Profile, Verbindungen)
- Eurocode 5: Holzbau (Dachstuhl, Holzrahmen, BSH/CLT)
- Eurocode 6: Mauerwerksbau (tragende Wände)
Bestandsstatik bei Sanierung
Bei Sanierungen mit baulichen Änderungen (Wanddurchbrüche, Anbauten, Aufstockungen) ist eine Bestandsanalyse erforderlich. Wir prüfen die vorhandene Tragstruktur, dokumentieren Querschnitte und Materialgüte (z.B. Beton-Rückprallhammer, Bewehrungssuche) und erstellen den Nachweis für die geänderte Konfiguration. Besonders wichtig bei Dachausbauten, Gauben und Wand-Öffnungen.
Statik im Denkmalschutz
Bei denkmalgeschützten Gebäuden verbinden sich Statik und Bauphysik besonders eng — die Tragstruktur ist oft historisch gewachsen, Materialien wie Fachwerk, Holzbalken und Naturstein erfordern spezielle Nachweise. Wir arbeiten mit Tragwerksplanern, die auf Bestand und Denkmal-Sanierung spezialisiert sind.
Schnittstelle Statik – Wärmeschutz
Statik und Wärmeschutz sind in vielen Punkten miteinander verbunden:
- Wärmebrücken an Stützen, Stahlträgern und Auskragungen — gehen in beide Berechnungen ein
- Iso-Körbe für Balkonplatten (z.B. Schöck Isokorb) — statisch und energetisch zu bemessen
- Gauben und Dachfenster — Statik des Sparrenwechsels + Wärmeschutz der Anschlüsse
- Tragende Innendämmung — Wärmeschutz darf Mauerwerk nicht durchfeuchten und schwächen
- Holzkonstruktion mit Brandschutz und Wärmeschutz integriert
Eine koordinierte Erstellung beider Nachweise vermeidet Widersprüche und sichert die Bauantragsreife.
Bauantragsunterlagen — was wir liefern
- Vollständiger Standsicherheitsnachweis (Statik) mit allen Berechnungen
- Positionspläne mit Tragwerks-Hauptachsen
- Schal- und Bewehrungspläne für die Ausführung
- Lastpläne für die Übergabe an Geotechnik
- Optional: Prüfstatik durch unabhängigen Prüfingenieur (für Gebäudeklasse 4+)
Häufige Fragen
Wann brauche ich eine Statik?
Praktisch bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben — Neubau, Anbau, Aufstockung oder größere Umbauten mit Eingriff ins Tragwerk. Bei verfahrensfreien Vorhaben (z.B. Garagen unter 30 m² in NRW) entfällt die Bauantragspflicht, eine fachgerechte Bemessung bleibt aber sinnvoll.
Was kostet eine Statik?
Die Honorierung folgt der HOAI § 51 ff. — abhängig von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone. Für ein typisches Einfamilienhaus (Anrechenbar 250 k€, Zone III) liegt das Honorar zwischen 4.000 und 6.500 €. Bei einfachen Bestandseingriffen (Wanddurchbruch, Sparrenwechsel) sind oft schon 400–900 € ausreichend.
Wer darf Statik erstellen?
Statik dürfen bauvorlageberechtigte Tragwerksplaner erstellen — also Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation und ggf. Eintrag in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer. Für Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten ist zusätzlich eine Prüfstatik durch unabhängige Prüfingenieure vorgeschrieben.
💬 Statik anfragen
Sie brauchen eine Statik für Ihren Bauantrag, eine Bestandsstatik für die Sanierung oder eine Berechnung für einen Wanddurchbruch? Wir koordinieren in unserem Netzwerk und liefern Statik + Wärmeschutz + Brandschutz aus einer Hand — bauantragsreif.
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