Was Europa beim Energieausweis treibt — und warum die deutsche Umsetzung erst Juli 2026 kommt
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Was Europa beim Energieausweis treibt — und warum die deutsche Umsetzung erst Juli 2026 kommt

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 ist seit Mai 2024 in Kraft — doch die Umsetzung in deutsches Recht läuft noch. Was sich ändert und was das für Eigentümer und Berater bedeutet.

Am 28. Mai 2024 ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie — offiziell EPBD 2024/1275 — in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 29. Mai 2026 Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Deutschland wird diesen Termin knapp einhalten oder leicht überschreiten; eine vollständige Novellierung des GEG und der zugehörigen Verordnungen ist bis dahin realistisch, aber ambitioniert. Für mich als Energieberater bedeutet das: Ich arbeite gerade in einem Übergangszustand, in dem europäische Vorgaben bereits feststehen, die nationale Ausgestaltung aber noch offen ist. Dieser Beitrag ordnet ein, was die Richtlinie konkret fordert, wie andere Mitgliedstaaten damit umgehen und was sich für den deutschen Energieausweis und die Sanierungsberatung absehbar ändert.

Die Kernpunkte der Richtlinie lassen sich in vier Bereiche gliedern. Erstens wird die Energieausweis-Skala EU-weit auf ein harmonisiertes A-bis-G-Schema umgestellt. Das klingt vertraut, ist es aber nicht vollständig: Bisher definiert jeder Mitgliedstaat die Klassengrenzen selbst. Künftig soll die Klasse A dem Nullemissionsgebäude entsprechen, Klasse G den schlechtesten Gebäuden des nationalen Bestands — konkret den untersten 15 Prozent. Das bedeutet, dass die deutschen Klassen neu kalibriert werden müssen.

Zweitens führt die Richtlinie Mindesteffizienzstandards (MEPS) für Nichtwohngebäude ein. Bis 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude eines Mitgliedstaats mindestens auf Klasse F angehoben werden, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent auf mindestens Klasse E. Für Wohngebäude sind MEPS auf EU-Ebene nicht verbindlich vorgegeben, aber die Mitgliedstaaten können — und sollen — eigene Anforderungen festlegen.

Drittens verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedstaaten zur Erstellung nationaler Gebäuderenovierungspläne. Diese Pläne müssen messbare Ziele, Finanzierungsinstrumente und Zeitpläne enthalten. Viertens soll ab 2040 kein neuer Öl- oder Gaskessel mehr in Gebäuden installiert werden dürfen — ein Datum, das politisch umstritten ist, aber im Richtlinientext steht.

Die harmonisierte A-bis-G-Skala klingt nach Vereinheitlichung, ist es in der Praxis aber nur bedingt. Die Berechnungsmethodik bleibt national. Jeder Mitgliedstaat legt weiterhin fest, welche Primärenergiefaktoren er ansetzt, wie er Wärmebrücken behandelt und welche Referenzgebäude er verwendet. Was sich ändert, ist die Einordnung: Ein deutsches Gebäude der Klasse D nach neuer Skala ist nicht dasselbe wie ein dänisches oder polnisches Gebäude der Klasse D — auch wenn das Label gleich aussieht.

Genau dieses Thema stand im Mai 2026 beim Treffen der Concerted Action EPBD in Dublin auf der Tagesordnung. Die Concerted Action ist ein EU-gefördertes Forum, in dem die Mitgliedstaaten ihre Umsetzungserfahrungen austauschen. Deutschland ist dort durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) vertreten. Diskutiert wurden unter anderem die Datenbanken für Energieausweise — die EPBD fordert, dass alle ausgestellten Ausweise in nationalen Registern erfasst und für statistische Auswertungen zugänglich sind — sowie Fragen zur Vergleichbarkeit der Berechnungsverfahren.

Für meine tägliche Arbeit bedeutet das: Der Energieausweis, den ich heute ausstelle, wird in einigen Jahren nach anderen Klassengrenzen bewertet werden. Eigentümer, die jetzt ein Gebäude kaufen oder verkaufen, sollten wissen, dass die aktuelle Klasse nicht dauerhaft stabil ist.

Das Buildings Performance Institute Europe (BPIE) hat Ende 2025 eine Umfrage unter 19 Mitgliedstaaten zu ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Viele Länder sind noch weit davon entfernt, belastbare Pläne mit konkreten Maßnahmen, Finanzierungsquellen und Monitoring-Systemen vorzulegen. Besonders in Mittel- und Osteuropa fehlen strategische Grundlagen — dort dominieren ältere, energetisch schlechte Gebäudebestände, während die institutionellen Kapazitäten für eine koordinierte Renovierungspolitik begrenzt sind.

Deutschland befindet sich in einer anderen Ausgangslage: Das GEG existiert, die Energieausweis-Infrastruktur ist etabliert, die Beratungslandschaft ist professionalisiert. Was fehlt, ist die formale Überführung der EPBD-Anforderungen in nationales Recht. Das BPIE beschreibt in seinen Interviews mit nationalen Ansprechpartnern, dass die entscheidende Phase der Umsetzung jetzt läuft — Systeme müssen aufgebaut, Datenbanken erweitert, Berechnungsmethoden überprüft werden. Das gilt auch für Deutschland.

Ein konkretes Beispiel: Die EPBD fordert, dass Energieausweise künftig einen Renovierungspass oder zumindest eine Renovierungsempfehlung enthalten sollen. In Deutschland gibt es das Instrument des iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans) bereits — aber er ist nicht zwingend mit dem Energieausweis verknüpft. Ob und wie diese Verbindung hergestellt wird, ist eine der offenen Fragen der nationalen Umsetzung.

Die EPBD 2024/1275 enthält eine stärkere soziale Komponente als ihre Vorgänger. Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Renovierungsmaßnahmen auch einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Das BPIE hat dazu eine eigene Forschungslinie aufgebaut: 2022 waren in der EU über 41 Millionen Menschen von Energiearmut betroffen — sie können sich notwendige Energiedienstleistungen wie Heizung oder Kühlung nicht leisten.

Für die Beratungspraxis bedeutet das, dass Förderprogramme künftig stärker auf vulnerable Haushalte ausgerichtet werden müssen. Die BEG-Förderung der KfW kennt bereits einkommensabhängige Boni, aber die systematische Verknüpfung von Energieberatung, Sozialberatung und Finanzierungszugang ist in Deutschland noch nicht flächendeckend etabliert. Die EPBD gibt hier eine Richtung vor, die nationale Umsetzung muss sie mit Leben füllen.

Ein weiterer Aspekt, den die europäische Debatte zunehmend aufgreift, ist die Gesundheitswirkung von Gebäuden. BPIE und VELUX haben 2025 Workshops durchgeführt, um ein Rahmenwerk für gesunde Gebäude zu entwickeln — mit Dimensionen wie Luftqualität, Tageslicht, thermischer Behaglichkeit und psychischer Gesundheit. Diese Aspekte finden sich im Energieausweis bisher nicht wieder, könnten aber mittelfristig in erweiterte Bewertungssysteme einfließen.

Die Umsetzungsfrist Mai 2026 ist kein abstraktes Datum. Wer heute ein Gebäude kauft, verkauft oder grundlegend saniert, bewegt sich in einem Rechtsrahmen, der sich in den nächsten zwölf bis achtzehn Monaten verändern wird. Konkret erwarte ich folgende Entwicklungen für Deutschland: Die Energieausweis-Klassen werden neu kalibriert, was dazu führen kann, dass ein heute als C eingestuftes Gebäude künftig in D oder schlechter landet. Nichtwohngebäude werden ab 2030 erstmals verbindlichen Mindeststandards unterliegen — das betrifft Büros, Einzelhandel, Schulen und Verwaltungsgebäude gleichermaßen. Und der nationale Gebäuderenovierungsplan wird, wenn er vorliegt, die Förderpolitik der kommenden Jahre strukturieren.

Für meine Arbeit als Energieberater heißt das: Ich muss Sanierungsempfehlungen heute so formulieren, dass sie auch unter den künftigen Anforderungen Bestand haben. Ein iSFP, der auf die heutigen GEG-Anforderungen zugeschnitten ist, aber die EPBD-Logik ignoriert, kann in wenigen Jahren überholt sein. Das ist kein Grund zur Verunsicherung, aber ein Grund zur Sorgfalt — und zur regelmäßigen Weiterbildung.

Ein Energieausweis ist kein Dokument für die Schublade. Er wird künftig die Grundlage für Mindeststandards, Förderzugang und Verkehrswerteinschätzungen sein — wer das heute versteht, trifft bessere Entscheidungen.

— Rolf Krause, Energieberater KfW EB473095