BAFA-News & Förderupdates 2026
Aktuelle Änderungen bei BEG-Einzelmaßnahmen, Heizungsoptimierung und iSFP-Bonus
Aktuelle Änderungen 2026
BEG EM — Anhebung der Förderhöchstgrenzen
Die förderfähigen Kosten der BEG-Einzelmaßnahmen sind 2026 von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit angehoben worden — bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Damit verdoppelt sich der maximal mögliche Zuschuss bei Komplettsanierung über mehrere Einzelmaßnahmen praktisch auf bis zu 12.000 € pro Maßnahmen-Komplex mit dem 20 %-Förder-Satz.
Heizungsoptimierung — Pflicht zum hydraulischen Abgleich
Bei Heizungsoptimierung nach BEG EM (15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %) ist der hydraulische Abgleich Verfahren B nach VdZ-Bestätigungsformular für Effizienzhäuser zwingend nachzuweisen. Auch bei Bestandsheizungen über 20 Jahre gibt es Tausch-Förderung mit verkürzter Laufzeit. Heizlast vorab berechnen →
Energieberatung Wohngebäude — 80 % Zuschuss erweitert
Die BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bleibt mit 80 % Zuschuss auf max. 1.300 € pro Beratung das beliebteste Lead-Programm. Voraussetzung: Beratung durch einen BAFA-zugelassenen Energieberater und Erstellung des iSFP. Der iSFP qualifiziert anschließend automatisch zum 5 %-Bonus bei jeder Folge-Maßnahme aus der BEG.
BEG EM — neue Anforderungen an Wärmepumpen-Geräusche
Ab 1. Januar 2026 dürfen Luft-Wasser-Wärmepumpen in geförderten Effizienzhäusern nur noch eingesetzt werden, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts 5 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten liegen. Ab 2026 wird diese Anforderung auf 10 dB verschärft. Das schließt einige ältere Modelle aus der Förderung aus. Wärmepumpe auslegen →
BAFA-Programme im Überblick
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- 15 % Grundförderung für Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
- +5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
- Antrag vor Auftragsvergabe erforderlich!
Energieberatung Wohngebäude (EBW)
- 80 % Zuschuss auf das Honorar (max. 1.300 € EFH/ZFH, 1.700 € MFH)
- Beratung durch BAFA-zugelassenen Energieberater erforderlich
- Lieferleistung: iSFP nach BAFA-Vorgabe
- Die Beratung qualifiziert für den 5 %-iSFP-Bonus bei späteren BEG-Anträgen
BEG Heizungstausch (BEG EM Heizung)
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärme
- +20 % Geschwindigkeitsbonus (bei Tausch fossiler Heizung > 20 Jahre)
- +30 % Einkommensbonus (Haushalts-Einkommen ≤ 40.000 € zu versteuern)
- +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme
- Max. 70 % Förderung — Deckel: 30.000 € Förderkosten pro EFH
- Hier zuständig: KfW (BAFA hat den Heizungstausch 2024 abgegeben)
Wichtige Termine 2026
- Bis 31.03.2026: Verlängerter Bewilligungszeitraum für BEG-Anträge aus 2022–2024
- Ab 01.07.2026: Neue Heizungs-Anforderungen 65 % Erneuerbare in vielen Kommunen
- Ab 01.10.2026: Strengere Anforderungen für Holzfeuerungen (Feinstaub 2,5 mg/m³)
Rechtsgrundlagen
Die aktuelle Fassung der BEG-Richtlinien findet sich auf der BAFA-Website unter bafa.de. Auf unserer Seite /bafa/zuschuesse/ sind die wichtigsten Punkte komprimiert aufbereitet — mit konkreten Rechenbeispielen und Förderrechner.
Stand: April 2026 · Förderprogramme können sich kurzfristig ändern — verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der BAFA/KfW-Richtlinien.