TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 8: Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Kapitel 8 der Technischen FAQ BEG EM ist mit 38 TFAQ-Abschnitten das längste — und das in Version 7.0 am stärksten überarbeitete Kapitel. Acht Abschnitte wurden inhaltlich geändert oder neu aufgenommen. Wer ab Juni 2026 eine Heizungsmaßnahme in der BEG EM beantragt, sollte hier zuerst nachlesen.
• 8.01–8.02 Energieverbrauch + Wärmemengen messen, Effizienzanzeige (Pflicht für alle Wärmeerzeuger; Ausnahmen bei Biomasse und Luft-Luft-WP)
• 8.03–8.04 Hydraulischer Abgleich (Verfahren B; luftheizende Systeme über Luftvolumenstrom-Einregulierung)
• 8.05 Ermittlung der Gebäudeheizlast (DIN EN 12831-1 + DIN/TS 12831-1)
• 8.06 Internet-Anbindung der Heizungsanlage — Pflicht mit definierten Ausnahmen
• 8.07 Vermeidung von über-/unterdimensionierten Anlagen
• 8.08–8.10 65 %-EE-Anteil (allgemein, Erfüllungsoptionen, Einzelnachweis nach DIN V 18599)
• 8.11–8.12 Klimageschwindigkeits-Bonus (Kombinationspflicht bei Biomasse; Hybridheizungen)
• 8.13–8.15 65 % EE-Anteil bei Biomasse und Wärmepumpen, Solarkollektor-Förderfähigkeit
• 8.16–8.17 Biomasseheizungen + Wärmepumpen — Prüfnachweise + Listung (jetzt im Wärmeerzeugerportal des BAFA)
• 8.18 Wärmepumpen — Jahresarbeitszahl (JAZ)
• 8.19 Erdwärmesondenbohrungen — DVGW W 120-2 + verschuldensunabhängige Versicherung
• 8.20 Wärmepumpenkaskade / Booster-Wärmepumpe / Brauchwasserwärmepumpe (umbenannt + erweitert)
• 8.21 Luft/Luft-Wärmepumpen (komplett neu strukturiert)
• 8.22–8.24 Wärmepumpen in Sonderbauform, Netzdienliche Schnittstelle (SG Ready / VHP Ready / SMGW), Kältemittel-Beratung
• 8.25 Kraft-Wärme-Kopplung und Brennstoffzellenheizung (geändert: 100 % grüner/blauer H2 oder Biomethan)
• 8.26 Wasserstofffähige Heizung
• 8.27 Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
• 8.28–8.33 Gebäudenetze (Errichtung/Umbau, Anschluss, Abwärme, Anzahl Gebäude/WE, technische Anforderungen an Wärmeerzeuger)
• 8.30 Anschluss an Wärmenetz
• 8.34 Pufferspeicher (Effizienzklasse A oder A+)
• 8.35 Heizungsoptimierung + Emissionsminderung (Staub-Nachweise)
• 8.36 Grüner/blauer Wasserstoff
• 8.37 Nachweis grüner/blauer Wasserstoff + Biomethan
• 8.38 NEU Schallschutz von Wärmepumpen durch Schallschutzhauben/-matten
Acht inhaltliche Änderungen plus diverse redaktionelle Anpassungen:
• TFAQ 8.03 — Hydraulischer Abgleich: Die alte Trennung zwischen WG- und NWG-Formularen wird aufgehoben — beide nutzen jetzt das einheitliche VdZ-Formular zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen). Komplett NEU: temperaturbasierte Verfahren sind grundsätzlich förderfähig, aber nur dann gleichwertig zu Verfahren B, wenn die Anforderungen aus der neuen Checkliste zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Verfahren B in der BEG eingehalten sind.
• TFAQ 8.11 — Klimageschwindigkeits-Bonus bei Biomasse: Zusätzliche Erfüllungsoption für die ergänzende Wärmepumpe. Statt rechnerischem Sommer-Warmwasser-Deckungsnachweis reicht es, wenn die Brauchwasserwärmepumpe ein Speichervolumen ≥ 140 l/WE (mindestens 200 l gesamt) hat.
• TFAQ 8.16 — Biomasseheizungen: Listung wandert von der bisherigen Liste der förderfähigen Biomasseanlagen ins neue Wärmeerzeugerportal. Anlagen > 1.000 kW Nennleistung sind nun ebenfalls listbar (vorher nicht möglich); zum Verwendungsnachweis muss das Prüfprotokoll der Einzelabnahme vorliegen. Neu auch: Prüfnachweise für Pelletöfen mit Wassertasche nach EN 16510-2-6:2022 (statt EN 14785).
• TFAQ 8.17 — Wärmepumpen: Listung ebenfalls im Wärmeerzeugerportal. NEU: Bei Luft-Luft-Wärmepumpen muss das Außengerät gelistet sein UND die Kombinationsanforderungen aus TFAQ 8.21 müssen eingehalten werden.
• TFAQ 8.20 — Umbenannt von Brauchwasserwärmepumpen / Abluftwärmepumpen zu Wärmepumpenkaskade / Booster-Wärmepumpe / Brauchwasserwärmepumpe. Die Kaskaden-Anforderung an die JAZ je einzelner Wärmepumpe der Kaskade ist neu klargestellt; Booster-Wärmepumpen zur Trinkwarmwasserbereitung sind ohne JAZ-Anforderung mitförderfähig.
• TFAQ 8.21 — Luft/Luft-Wärmepumpen: Komplett neu strukturiert. Differenzierung nach Heizleistung:
– ≤ 12 kW: Single-/Multi-Split nur mit Effizienzklasse A++ oder A+++ der mittleren Klimazone laut Energielabel
– > 12 kW: Herstellerdatenblatt mit ηs,h ≥ 150 %
– VRF-Geräte: Listung des Außengeräts reicht
Plus explizite Empfehlung der gemeinsamen, fernansprechbaren Steuerung nach § 71h GEG.
• TFAQ 8.38 (komplett neu) — Schallschutz von Wärmepumpen: Schallschutzhauben/-matten sind nur förderfähig, wenn die Außengerät-Kombination einschließlich der Schallschutzmaßnahme unabhängig geprüft, zertifiziert und im Wärmeerzeugerportal gelistet ist.
Gestrichen wurde die alte TFAQ 8.36 (BMWi-Listung Wasserstoff) — die Definitionen sind jetzt in TFAQ 8.36 (Grüner/blauer Wasserstoff) konsolidiert.
Redaktionell: BMWi → BMWE, Fachunternehmer/-innen → Fachunternehmen, VDI 650 → VDI 4650 (Tippfehler-Korrektur in 8.18), DIN/TS 18599-14 → DIN V 18599-14 (Verweis-Korrektur).
Für Energieberater bei Wärmepumpen-Projekten:
Die Listungsmigration ins Wärmeerzeugerportal (8.16/8.17) ist die einzige aktive Pflicht — sicherstellen, dass die geplante Wärmepumpe dort verzeichnet ist. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen (8.21) ändert sich am meisten: Pre-7.0 war eine pauschale Effizienzanforderung üblich, jetzt ist die Bewertung leistungsabhängig differenziert. Bei Kombinationen aus Außen- und Innengeräten zählt das Energielabel der Gesamt-Kombination — wer also nur das Außengerät vom BAFA-Portal nutzt, muss zusätzlich nachweisen, dass die Kombination mit den gewählten Innengeräten A++/A+++ erreicht.
Für Heizungs-Fachunternehmen bei Biomasse:
Der Klimageschwindigkeits-Bonus (8.11) ist mit der Speichervolumen-Alternative deutlich einfacher zu erfüllen — eine 200-Liter-Brauchwasserwärmepumpe statt rechnerischem Sommer-Deckungsnachweis. Das spart Aufwand bei der iSFP-/TPN-Vorbereitung.
Bei hydraulischem Abgleich:
Die temperaturbasierten Systeme (8.03) bleiben weiterhin förderfähig, aber das Verfahren B bzw. die explizit anerkannte Gleichwertigkeit über die neue Checkliste ist Pflicht. Vor Installation prüfen, ob das gewünschte System die Gleichwertigkeits-Checkliste erfüllt.
Bei der Internet-Anbindung (8.06):
Die Ausnahmen sind klarer geworden — kein Internet-Anschluss im Aufstellgebäude, keine Netzwerkkabel-Verlegung durch fremde Räume, kein WLAN-Empfang am Wärmeerzeuger. Mobile-Datenverbindung muss nicht genutzt werden.
Bei Erdwärmesondenbohrungen (8.19):
Die Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW W 120-2 + verschuldensunabhängige Versicherung mit Deckungssumme ≥ 1,0 Mio. € bleiben Voraussetzung. Versicherungsbescheinigung im (g)BnD vorhalten.
Bei KWK und Brennstoffzellen (8.25):
Neu klargestellt — diese müssen zu 100 % mit grünem/blauem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden (KWK alternativ: Biomasseheizung-Anforderungen). Eine Brennstoffzelle muss in Wärme- + Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sein. Keine gleichzeitige BEG- und EEG-Förderung möglich.
Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 8 (Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik), Seiten 25 bis 44. KfW-Bestellnummer 600 000 4864.