📍 Brüggen, NRW
BEG EMTFAQLüftungWärmerückgewinnungKompaktgerätSEERETAs,c

TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 7: Anlagentechnik (außer Heizung)

Lüftungsanlagen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Kompaktgeräte mit Abluftwärmepumpe, Einregulierungs-Nachweise — und neu in 7.0: TFAQ 7.04 zur Berechnung des ETAs,c-Werts aus dem SEER-Wert.

Kapitel 7 der Technischen FAQ BEG EM behandelt die Anlagentechnik außerhalb der eigentlichen Heizungserzeugung — also Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kompakt-Geräte (kombinierte Lüftung + Abluftwärmepumpe), die normgerechte Einregulierung und neu in Version 7.0: die Berechnung des Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrads aus einem vorhandenen SEER-Wert.

• 7.01 Lüftungsanlagen WG, technische Mindestanforderungen — Werte aus DIBt-Zulassung (ηWBG, Pel,Vent) oder SEV-Klasse B (≤ -26 kWh/(m²a)) nach Ökodesign-Richtlinie 1253/2014
• 7.02 Kompakt-Geräte mit Luft/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe — ETAs ≥ 140 % bei durchschnittlichem Klima + Niedertemperatur-Anwendung
• 7.03 Lüftungsanlagen — Prüfungen/Nachweise — messtechnischer Nachweis nach EN 12599 (Einregulierungsprotokoll), bei NWG zusätzlich Dichtheitsklasse B
• 7.04 NEU ETAs,c-Berechnung aus SEER

TFAQ 7.04 ist komplett neu in Version 7.0. Sie liefert eine Formel, mit der der jahreszeitbedingte Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,c, ETAs,c) aus dem SEER-Wert (Saisonale Arbeitszahl im Kühlbetrieb nach EN 14825) berechnet werden kann — wenn der ETAs,c-Wert nicht direkt vom Hersteller geliefert wird.

Die Formel:
ETAs,c = [SEER × 1/CC – F(1) – F(2)] × 100

Mit:
• CC = 2,5 (Umwandlungskoeffizient für durchschnittlichen EU-Stromwirkungsgrad)
• F(1) = 0,03 (Korrektur für Hilfsstromverbrauch von Temperaturreglern)
• F(2) = 0,05 nur bei Wasser/Sole-Wasser-Komfortkühlern und Wasser/Sole-Luft-Raumklimageräten

Die Formel stammt aus Verordnung (EU) Nummer 2016/2281 und EN 14825.

Vor TFAQ 7.04 war die Situation knifflig: Wenn ein Hersteller nur den SEER-Wert dokumentiert hatte, war die Förderprüfung manchmal blockiert, weil die Anforderung an ETAs,c (Mindest-Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad) nicht direkt nachweisbar war. Mit der neuen Formel ist die Umrechnung jetzt offiziell autorisiert — und damit eine Menge Kälteerzeuger förderfähig, deren Datenblätter SEER ausweisen, aber nicht ETAs,c.

Bei Lüftungsanlagen für Wohngebäude (7.01) bleibt die gleichwertige Erfüllung über SEV-Klasse B die einfachste Variante: Wenn der spezifische Energieverbrauch (SEV) des Lüftungsgeräts < -26 kWh/(m²a) bei durchschnittlichem Klima ist, sind die Anforderungen erfüllt — kein DIBt-Zulassungs-Datenblatt-Studium nötig.

Kompaktgeräte (7.02) bleiben mit der ETAs-Anforderung von mindestens 140 % am Niedertemperatur-Punkt (35 °C, durchschnittliches Klima) ein eigener Pflichtnachweis — auch wenn die Geräte derzeit nicht direkt über die Ökodesign-Richtlinie abgebildet werden. Die Werte sind über EN 14825 zu bestimmen; Interpolation und Extrapolation sind zulässig.

Die Einregulierungsprüfung nach EN 12599 (7.03) ist Pflicht bei jeder Erneuerung oder Erstinstallation — ein häufig vergessenes Dokument, das im (g)BnD eingereicht werden muss. Bei NWG kommt die Dichtheitsklasse-B-Prüfung nach EN 12599 hinzu (bei komplexen Systemen ggf. abschnittsweise auf die Hauptleitungen beschränkt).

Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 7 „Anlagentechnik (außer Heizung)' (S. 24–25). KfW-Bestellnummer 600 000 4864.