TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 6: Innenbeleuchtung (Nichtwohngebäude)
Kapitel 6 der Technischen FAQ BEG EM ist die einzige Stelle, an der die Innenbeleuchtung als eigene Einzelmaßnahme adressiert wird — und das ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wohngebäude-Beleuchtung ist nicht förderfähig. Im Zentrum steht die Frage: Welche Leuchten fallen unter den Anwendungsbereich des GEG und können damit Bestandteil einer geförderten Sanierung werden?
• 6.01 Innenbeleuchtung — technische Mindestanforderungen: Förderfähig ist nur fest installierte, energieeffiziente Innenbeleuchtung in Bereichen, die der Sehaufgabe nach DIN V 18599-4 dienen. Anforderungen müssen von jeder einzelnen Leuchte erfüllt werden — Mischrechnung ist nicht zulässig.
• 6.02 Leuchten-Lichtausbeute — Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchte inkl. Reflektor + Leuchtmittel).
Kapitel 6 ist in Version 7.0 inhaltlich unverändert geblieben — keine TFAQ aus diesem Block ist in der Versions-Änderungsliste 7.0 enthalten. Die Abgrenzung (was förderfähig ist und was nicht) bleibt wie in Version 6.1.
Wichtig zu wissen, was NICHT förderfähig ist (auch wenn es manchmal mit-gewünscht wird):
• Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen
• Warenausleuchtungen (Schaufenster, Regalbeleuchtung)
• Beleuchtung an Vordächern oder außerhalb des Gebäudes
• Beleuchtungssysteme in unbeheizten Zonen
• Beleuchtungssysteme für Produktionsprozesse (z. B. Pflanzenaufzucht)
Förderfähig ist also nur die typische Arbeits-/Bürobeleuchtung, die der Sehaufgabe dient — die DIN V 18599-4 nennt das die „sehrelevanten Elemente der auszuführenden Arbeit'.
Wichtigste Praxis-Regel ist die fehlende Mischrechnung in 6.01: Jede einzelne Leuchte muss die Mindestanforderung an die Leuchten-Lichtausbeute (System-lm/W) erfüllen. Es reicht NICHT, wenn der Durchschnitt aller Leuchten den Schwellwert erreicht. Wer also einige hochwertige LED-Panels neben älteren Bestandsleuchten austauscht, sollte sicherstellen, dass jede Einzel-Leuchte den Anforderungswert übertrifft.
Die Systemlichtausbeute umfasst die ganze Leuchte (6.02) — also Reflektor und Betriebsgerät mit einbeziehen, nicht nur die nackte LED-Effizienz. Das ist ein häufiger Fehler in Herstellerprospekten, der bei der Förderprüfung sichtbar wird.
Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 6 „Innenbeleuchtung, Nichtwohngebäude' (S. 23–24). KfW-Bestellnummer 600 000 4864.