TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 5: Türen und Tore
Kapitel 5 der Technischen FAQ BEG EM ist das kürzeste — nur zwei TFAQ-Abschnitte, die den UD-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von Türen und Toren regeln. Trotz der Kürze ist es für den Bauteilaustausch im Bestand wichtig: Haustürtausch ist eine häufige BEG-EM-Einzelmaßnahme, und bei Nichtwohngebäuden kommen Industrietore dazu.
• 5.01 UD-Wert von Türen — Ermittlung analog zum Uw-Wert für Fenster nach DIN EN 14351-1 + DIN EN ISO 10077-1 (oder Messung nach DIN EN ISO 12567). Standardgröße: 1,23 × 2,18 m bzw. > 3,6 m²: 2,00 × 2,18 m. Der vom Hersteller deklarierte UD-Wert für die Standardgröße darf für die gesamte Bauart angesetzt werden.
• 5.02 U-Wert von Toren — nach Produktnorm DIN EN 13241 ermittelt, mit CE-Zeichen angegeben. Prüfung oder Berechnung nach EN 12428 und Anhang B der DIN EN 13241. Nur für Nichtwohngebäude relevant.
Kapitel 5 ist in Version 7.0 inhaltlich unverändert — keine TFAQ in diesem Block ist in der Versions-Änderungsliste 7.0 enthalten. Die Standardgrößen, Normverweise (DIN EN 14351-1, DIN EN ISO 10077-1, DIN EN 13241, EN 12428) und Verfahren bleiben wie in Version 6.1.
Beim Haustürtausch in Wohngebäuden (5.01) ist der vom Hersteller deklarierte UD-Wert der Standardgröße meist ausreichend — das spart die Einzelberechnung. Die Anforderung an Höhe und Breite der Standard-Vergleichstür ist im PDF der TFAQ explizit benannt; ein Tippfehler aus Version 6.1 („2,8 m') wurde in 7.0 auf den korrekten Wert „2,18 m' korrigiert (redaktionelle Anpassung).
Bei Nichtwohngebäuden (5.02) ist die CE-Kennzeichnung des Tores das maßgebliche Dokument — der U-Wert ist Bestandteil der Produktdeklaration nach EN 13241. Für die Förderung im Rahmen der BEG EM sind die jeweiligen Mindestanforderungen aus den TMA einzuhalten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 5 „Bauteile der Gebäudehülle, Türen und Tore' (S. 23). KfW-Bestellnummer 600 000 4864.