TFAQ BEG EM 7.0 — Kapitel 3: Opake Bauteile der Gebäudehülle
Kapitel 3 der Technischen FAQ BEG EM bündelt alle Regeln für opake (nicht-transparente) Bauteile — Außenwände, Dächer, Bodenplatten, Innenwände gegen unbeheizte Räume. Im Zentrum: die fachgerechte U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946, die ergänzenden Bekanntmachungen zur vereinfachten Bewertung von Bestandsbauteilen und eine Reihe von Sonderfällen für die Praxis.
• 3.01 Darstellung U-Wert — zwei wertanzeigende Stellen, kaufmännisch gerundet
• 3.02 Bekanntmachung fehlende Kennwerte — vereinfachte Ermittlung nach „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohn-/Nichtwohngebäudebestand' (8.10.2020), Deutschlandkarte für Altbaumaterialien
• 3.03 U-Wert-Berechnung — DIN V 18599-2 (Erdreich), DIN 4108-4 + DIN EN ISO 6946 (opak)
• 3.04 Inhomogene Bauteile / Dachdämmung — Sparrenanteil berücksichtigen, arithmetisches Mittel oberer/unterer Grenzwert
• 3.05 Keilförmige Dämmschichten — DIN EN ISO 6946 Anhang C, Mindestdicke am niedrigsten Punkt prüfen
• 3.06 Stark belüftete Luftschichten (VHF, Lüftungsebenen)
• 3.07 Bodenflächen gegen Erdreich — Schüttlagen + Erdreich nicht ansetzbar, Perimeterdämmung schon
• 3.08 Außenwände mit Brandriegel bei WDVS — Brandriegel können bei U-Wert unberücksichtigt bleiben
• 3.09 Ueff/dynamischer U-Wert — nicht zulässig als Nachweiswert
• 3.10 Bauteilzuordnung Geschossdecken — klare Zuordnung Dach/Flachdach/Außenluft-unten/unbeheizter Raum
• 3.11 Bauteile an Tiefgaragen — gelten als gegen Außenluft (außer bei dichten Toren)
• 3.12 Maximaler U-Wert / technische Grenzen — flächengewichtetes Mittel zulässig
• 3.13 Zweischalige Industriefassaden (Kassettenprofile) — IFBS-Nomogramm oder DIN EN ISO 10211 zulässig
Kapitel 3 ist in Version 7.0 inhaltlich unverändert geblieben — keine TFAQ aus diesem Block ist in der Versions-Änderungsliste 7.0 enthalten. Die Quellen (DIN EN ISO 6946, DIN V 18599-2, DIN 4108-4, IFBS-Schrift 4.05) und die Verweise auf die Bekanntmachung vom 8.10.2020 zur vereinfachten Datenaufnahme bleiben unverändert.
Für die Bestandserfassung ist 3.02 weiterhin die wichtigste Norm — sie erlaubt drei Wege, wenn keine Kennwerte vorliegen: (1) Deutschlandkarte für Altbaumaterialien und -konstruktionen, (2) pauschale U-Wert-Tabellen aus der Bekanntmachung, (3) bei nachträglich gedämmten Bauteilen die korrigierte Pauschal-Tabelle. Trotzdem gilt: möglichst detaillierte Bestandsaufnahme schlägt jeden Pauschalwert.
Bei der Außendämmung mit WDVS (3.08) bleibt der mineralische Brandriegel rechnerisch unsichtbar — er kann bei der U-Wert-Berechnung unberücksichtigt bleiben. Das vereinfacht die Bemessung erheblich, auch wenn der reale Wärmeverlust durch den Brandriegel leicht ansteigt.
Bei Tiefgaragen-Decken (3.11) gilt weiter: Fx = 1,0 — also angrenzend an Außenluft zu betrachten. Ausnahme: dicht schließende Tore + keine starke Belüftung — dann kann die Decke als „gegen unbeheizten Raum' bilanziert werden, was den Anforderungswert deutlich reduziert.
Der maximale U-Wert mit Mittelung über die gesamte Bauteilfläche (3.12) ist ein wichtiges Pragmatik-Tool: Wenn an einzelnen Rücksprüngen oder Sturzbereichen die Dämmstärke konstruktiv begrenzt ist, kann der Gesamt-U-Wert als flächengewichtetes Mittel die Anforderung erfüllen, auch wenn lokal höhere U-Werte verbleiben.
Bundesförderung für effiziente Gebäude — Liste der Technischen FAQ — BEG EM, Version 7.0 (06/2026), Kapitel 3 „Bauteile der Gebäudehülle, opake Bauteile' (S. 16–20). KfW-Bestellnummer 600 000 4864.