📍 Brüggen, NRW
GModGGEGGesetzentwurfHeizungstauschKlimaschutz

Vom GEG zum GModG: Die politische Grundsatzänderung im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt — Eigentümer bekommen ihre Entscheidungsfreiheit zurück.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13. Mai 2026 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst werden. Im Kern bleibt das Gesetz dasselbe Regelwerk — der Name ändert sich, weil sich die politische Stoßrichtung deutlich verschiebt: weg von pauschalen Vorgaben für einzelne Heizungsanlagen, hin zur Gesamtbetrachtung des Gebäudes und zu mehr Wahlfreiheit für Eigentümer.

• Umbenennung: Das Gebäudeenergiegesetz heißt künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

• Streichung der §§ 71, 71b–71p sowie § 72 GEG: Die pauschale Pflicht von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei jedem Heizungstausch entfällt.

• Technologieoffenheit: Beim Heizungstausch entscheidet der Eigentümer wieder selbst — Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridheizung, Biomasseheizung oder weiterhin Gas- und Ölheizung sind möglich.

• Die Klimaschutzziele bleiben unverändert: Klimaneutralität bis 2045, schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudesektors.

• Klare Evaluierung: 2030 wird der Gesetzgeber prüfen, ob die Vorgaben des GModG ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

• Parallel wird die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 1:1 umgesetzt — mit eigenen Vorgaben zu Nichtwohngebäuden, Nullemissionsgebäude und Solar.

Hinweis: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf — Bundestag und Bundesrat müssen ihn noch beschließen.

Für Eigentümer wird der Heizungstausch deutlich einfacher: Wer 2026 oder 2027 vor einem Defekt seiner alten Heizung steht, kann technologisch offen entscheiden. Wärmepumpe, Fernwärme und Hybridlösungen werden weiterhin gefördert — aber auch eine moderne Gasbrennwertheizung oder ein Ölkessel sind grundsätzlich wieder möglich (mit Bio-Treppe ab 2029, siehe separate News).

Für Architekten und Energieberater bedeutet die Umstellung weniger Pflicht-Beratung zum 65-Prozent-Nachweis, dafür mehr individuelle Beratung zur wirtschaftlichsten Heizungslösung im Einzelfall.

Für Bauherren von Neubauten gilt der Nullemissionsgebäude-Pfad und die aktualisierten Gesamtenergieeffizienz-Anforderungen aus der EPBD-Umsetzung.

Für die Immobilienwirtschaft sinkt die Komplexität bei Bestandsverkäufen: Ein Heizungstausch im Bestand wird nicht mehr automatisch zur 65-Prozent-Hürde.

Die alte 65-Prozent-Pflicht hatte zu erheblicher Verunsicherung im Markt geführt — sowohl bei Eigentümern als auch bei Heizungsbauern und Energieberatern. Das GModG soll diese Komplexität zurückbauen, ohne die Klimaschutzziele aufzugeben. Die zentrale Frage ist nicht mehr 'welche Heizung?', sondern 'wie ist die Gesamteffizienz des Gebäudes?'. Damit verschiebt sich die fachliche Beratung weg vom Heizkessel hin zur Hülle, Anlagentechnik und zum Energiebedarf des Gebäudes als Ganzem.

Das GModG ist eine Kurskorrektur, kein Klimaschutz-Rückzug: Die Ziele bleiben, der Weg dahin wird flexibler.

— Kurzfazit der Redaktion

Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Bearbeitungsstand 13. Mai 2026.