📍 Brüggen, NRW
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Gas- und Ölheizungen im GModG: Die neue Bio-Treppe ab 2029

Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden — aber sie müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Wir erklären die Bio-Treppe und was die Grüngas-/Grünheizöl-Quote ab 2028 bedeutet.

Der GModG-Entwurf vom 13. Mai 2026 lässt den Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin zu — koppelt ihn aber an eine schrittweise steigende Nutzung kohlendioxid-neutraler Brennstoffe. Diese 'Bio-Treppe' nach § 43 GModG ist die zentrale Stellschraube, mit der die fossile Wärmeversorgung im Bestand schrittweise dekarbonisiert werden soll.

§ 43 GModG-E regelt: Wer nach Inkrafttreten eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss einen wachsenden Anteil aus klimafreundlichen Brennstoffen sicherstellen.

Die Bio-Treppe im Detail:

• Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
• Ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
• Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
• Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Als klimafreundliche Brennstoffe zählen: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff sowie daraus hergestellte Derivate.

Zusätzlich startet 2028 eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl — anfänglich bei bis zu einem Prozent. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird die Eckpunkte zur Umsetzung bis Sommer 2026 vorlegen.

Für den Mieterschutz: Wird eine Heizung eingebaut, die nachweislich wirtschaftlich (nach BMWE-Vorgabe) ist, kann der Vermieter die Kosten in vollem Umfang als Modernisierungsmieterhöhung umlegen. Ohne diesen Nachweis sind es nur 50 Prozent (geplante Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 6 des Entwurfs).

Wichtig: Es handelt sich aktuell um einen Gesetzentwurf — der Bundestag muss ihn noch beraten.

Für Eigentümer ist die Botschaft pragmatisch: Eine neue Gas- oder Ölheizung ist weiterhin zulässig — aber die Brennstoffkosten werden ab 2029 spürbar steigen, weil ein Bioanteil zugemischt werden muss. Wer in den kommenden Jahren eine Gasheizung einbaut, sollte das Hochlauf-Risiko biogener Brennstoffe in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehen.

Für Energieberater rückt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in den Mittelpunkt: Wärmepumpe versus Gasbrennwert plus Bio-Treppe — diese Entscheidung wird zunehmend von Brennstoff-Preisszenarien geprägt sein. Belastbare Prognosen für biogene Brennstoffpreise gibt es derzeit nicht; die Bundesregierung weist darauf in der Gesetzesbegründung explizit hin.

Für Heizungsbauer bleiben die technischen Anforderungen weitgehend bekannt: Hybridmodelle (Wärmepumpe plus Gasbrennwert für Spitzenlasten) gewinnen an Bedeutung, da sie die Bio-Treppe entschärfen.

Für Vermieter wird die Mieter-Schutz-Regelung im BGB relevant: Wer eine unwirtschaftliche Heizung einbaut, kann maximal 50 Prozent der Modernisierungskosten umlegen.

Die Bio-Treppe ist der Ersatz für die ursprünglich pauschale 65-Prozent-Pflicht. Der Unterschied: Die Anforderungen wirken bei den Brennstoff-Inverkehrbringern und beim Heizungsbetrieb — nicht beim einzelnen Tauschmoment. Damit wird die Heizungsentscheidung wieder zur Wirtschaftlichkeitsfrage, nicht zur regulatorischen Zwangsentscheidung. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Wärmemarkt bis 2040 schrittweise dekarbonisiert wird.

Gas und Öl bleiben technologisch möglich — die Frage ist, wie wirtschaftlich sie langfristig sind. Die Bio-Treppe macht aus Brennstoffkosten eine Klima-Entscheidung.

— Kurzfazit der Redaktion

Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (§ 43 GModG-E), Bearbeitungsstand 13. Mai 2026.