Gebäude werden digital: Maschinenlesbare Daten, Smart-Readiness und Gebäudeautomation
Die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 verbindet Energieeffizienz mit Digitalisierung: Daten müssen maschinenlesbar fließen, Gebäude sollen auf externe Steuersignale reagieren können, Ladevorgänge sollen 'intelligent' sein. Der GModG-Entwurf vom 13. Mai 2026 setzt diese Vorgaben in einer Reihe technischer Anforderungen um.
Maschinenlesbare Datenformate:
• Der Lebenszyklus-Treibhausgasbericht (§ 88b GModG-E) muss in einem maschinenlesbaren elektronischen Format an den Aussteller des Energieausweises übermittelt werden.
• Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht die Anforderungen an das Datenaustauschformat.
• Energieausweise sollen künftig elektronisch ausgestellt werden (§ 80 GModG-E mit angepassten Vorgaben).
• Ziel: einheitliche Übergabeschnittstelle zwischen Datenbanken und Softwareanwendungen.
Smart-Readiness im Energieausweis (§ 85 GModG-E):
• Pflichtangabe Nr. 26: Ja/Nein, ob das Gebäude in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen (sog. Smart-Readiness).
• Pflichtangabe Nr. 27: Ja/Nein zur Niedertemperatur-Fähigkeit des Wärmeverteilsystems.
Gebäudeautomatisierung — angepasste Vorgaben für gebäudetechnische Systeme: Bei größeren Anlagen wird die Pflicht zur Gebäudeautomation gestaffelt (Übergangsfristen u.a. bis 31. Dezember 2029 für bestimmte Bestandsanlagen).
Intelligentes Laden (Art. 7 — GEIG):
• Definition als Ladevorgang, dessen Intensität dynamisch und elektronisch übermittelt angepasst wird (§ 2 Nr. 5a GEIG-E).
• Ab Inkrafttreten errichtete oder ersetzte Ladepunkte müssen intelligentes Laden auf Basis nicht-proprietärer, EU-konformer Kommunikationsprotokolle ermöglichen (§ 5 GEIG-E).
Nationale Referenzdatenbank für Ökobilanz (§ 88b Abs. 4): Eine vom Bundesministerium bereitgestellte oder anerkannte Datenbank wird Datengrundlage für Lebenszyklus-Berechnungen (vergleichbar zur ÖKOBAUDAT).
DIN-Verweise werden modernisiert: GEIG verweist neu auf DIN/TS 18599-1: 2025-10 statt der älteren DIN V 18599: 2018-09.
Hinweis: Gesetzentwurf — Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten.
Für Aussteller von Energieausweisen verschiebt sich die Arbeit vom PDF-Druck zum strukturierten Datensatz: Berechnungssoftware muss in der Lage sein, neben dem druckfähigen Ausweis auch ein maschinenlesbares Datenformat zu erzeugen. Anbindungen an die nationale Datenbank werden zur Anforderung.
Für Hersteller von Gebäudeautomation und Heizungssteuerung entsteht ein wachsender Markt: Wer Smart-Readiness im Energieausweis als 'Ja' eintragen will, braucht entsprechende Steuerungs- und Kommunikationstechnik. Dynamische Stromtarife, externe Lastsignale und Lastmanagement werden zum Standard im Neubau.
Für Architekten und Energieberater wird die Smart-Readiness-Frage zum Planungsthema: Bei jedem Neubau und bei größeren Sanierungen ist zu klären, ob Steuerungsschnittstellen, EE-bus oder KNX-Anbindungen vorzusehen sind.
Für Eigentümer wird ein 'smart-ready' Gebäude zu einem Wertfaktor — wer mit dynamischen Stromtarifen, Eigenstromnutzung und Wärmepumpe arbeitet, kann signifikante Einsparungen realisieren, wenn die Steuerung das hergibt.
Die Energiewende erfordert nicht nur effiziente Erzeuger und Verbraucher, sondern auch die intelligente Vernetzung beider. Ein Gebäude, das auf einen niedrigen Strompreis reagieren und die Wärmepumpe vorlaufen lassen kann, entlastet das Stromnetz und senkt die eigenen Betriebskosten. Maschinenlesbare Energiedaten ermöglichen außerdem, dass Behörden, Förderbanken und Marktteilnehmer Effizienzdaten skalierbar verarbeiten können — Voraussetzung für die EPBD-Renovierungsanforderungen und das Monitoring der Klimaziele.
Energiedaten werden zur digitalen Infrastruktur — und Smart-Readiness wird zum sichtbaren Bestandteil jedes Energieausweises.
— Kurzfazit der Redaktion
Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (§§ 80, 85, 88b GModG-E; § 2 Nr. 5a GEIG-E), Bearbeitungsstand 13. Mai 2026.